Der Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) der Stromanbieter in einem Netzgebiet, welcher die Mehrzahl der Haushalte mit Strom versorgt. Häufig sind dies die örtlichen Stadtwerke. Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, jedermann gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Strom zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für den Stromanbieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Weiter lesen »