Wer ist mein Grundversorger?

Von   6. Dezember 2014

Der Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) der Stromanbieter in einem Netzgebiet, welcher die Mehrzahl der Haushalte mit Strom versorgt. Häufig sind dies die örtlichen Stadtwerke. Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, jedermann gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Strom zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für den Stromanbieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Alle drei Jahre wird durch den Netzbetreiber zum 1. Juli der Grundversorger für die nächsten drei Jahre festgelegt und bis zum 30. September im Internet bekannt gegeben.

Wie finde ich meinen Grundversorger?

Am einfachsten können Sie herausfinden wer ihr Grundversorger ist indem Sie bei unseren kostenlosen Stromanbieter Vergleich ihre Postleitzahl eingeben. Nach der Eingabe der PLZ erscheint am unteren ende des Formulars ihr Grundversorger unter „Ihr Vergleichstarif“.

Grundversorger

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